Rechtsprechung
   BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 381/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2847
BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 381/00 (https://dejure.org/2002,2847)
BAG, Entscheidung vom 25.07.2002 - 6 AZR 381/00 (https://dejure.org/2002,2847)
BAG, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 6 AZR 381/00 (https://dejure.org/2002,2847)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2847) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Kosten der Berufsausbildung; Pflicht, Ausbildungskosten einer Erstausbildung bei Kündigung der Auszubildenden vor Erreichen des Ausbildungsziels zurückzuerstatten, verstößt gegen § 5 BBiG; §§ 5 BBiG gilt für eine Erstausbildung zumindest bis zum Zeitpunkt ...

  • Judicialis

    BBiG § 5 Abs. 2 Nr. 1; ; BBiG § ... 1 Abs. 2 Satz 1; ; BBiG § 1 Abs. 3; ; BBiG § 1 Abs. 4; ; BBiG § 3 Abs. 1; ; BBiG § 6 Abs. 1 Nr. 1; ; BBiG § 7; ; BBiG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; BBiG § 12 Abs. 1 Nr. 1; ; BBiG § 18; ; BBiG § 25 Abs. 1; ; VO ü. d. Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur Kauffrau im Einzelhandel vom 14. Januar 1987 (BGBl. I S 153) § 1; ; MTV f. d. Hamburger Einzelhandel v. 18. Juni 1993 § 1 Nr. 3 d; ; MTV f. d. Hamburger Einzelhandel v. 18. Juni 1993 § 20 Abs. 1; ; MTV f. d. Hamburger Einzelhandel v. 18. Juni 1993 § 20 Abs. 2; ; MTV f. d. Hamburger Einzelhandel v. 18. Juni 1993 § 20 Abs. 3; ; MTV f. d. Hamburger Einzelhandel v. 18. Juni 1993 § 20 Abs. 4; ; MTV f. d. Hamburger Einzelhandel v. 18. Juni 1993 § 22 Abs. 7; ; Gehaltstarifvertrag f. d. Hamburger Einzelhandel v. 27. September 1996 § 3 Nr. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 850 a Nr. 6; ; ZPO § 850 c Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel als Zwischenziel der Ausbildung zur Handelsassistentin; Beendigung des Vertragsverhältnisses nach erfolgreicher Ablegung der Abschlußprüfung zur Kauffrau im Einzelhandel; Anwendung der für Berufsausbildungsverhältnisse geltenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingeschränkte Erstattungsfähigkeit von Kosten der Berufsausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2003, 316
  • DB 2003, 510
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 25.04.1984 - 5 AZR 386/83

    Fahrlehrer

    Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 381/00
    a) Dem Auszubildenden dürfen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG keine Kosten auferlegt werden, die dem Ausbildenden bei der Ausbildung entstehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 25. April 1984 - 5 AZR 386/83 - BAGE 45, 349; 29. Juni 1988 - 5 AZR 450/87 - EzB BBiG § 5 Nr. 25; 25. April 2001 - 5 AZR 509/99 - BAGE 97, 333).

    Durch diese Vorschrift sollen finanzielle Belastungen des Auszubildenden im Rahmen des Berufsausbildungsverhältnisses vermieden oder jedenfalls so gering wie möglich gehalten werden (BAG 25. April 1984 - 5 AZR 386/83 - aaO).

    Ist der Auszubildende zur Teilnahme an solchen Ausbildungsmaßnahmen gesetzlich oder vertraglich verpflichtet oder bezieht der Ausbilder sie im Einverständnis mit dem Auszubildenden in seine Ausbildungspflicht ein, dürfen dem Auszubildenden die durch die außerhalb der Ausbildungsstätte durchgeführte Ausbildung verursachten Kosten nicht auferlegt werden (BAG 25. April 1984 - 5 AZR 386/83 - aaO; 21. September 1995 - 5 AZR 994/94 - BAGE 81, 62).

  • BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 450/87

    Kostenerstattung für Auszubildenden - Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 381/00
    a) Dem Auszubildenden dürfen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG keine Kosten auferlegt werden, die dem Ausbildenden bei der Ausbildung entstehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 25. April 1984 - 5 AZR 386/83 - BAGE 45, 349; 29. Juni 1988 - 5 AZR 450/87 - EzB BBiG § 5 Nr. 25; 25. April 2001 - 5 AZR 509/99 - BAGE 97, 333).

    Dementsprechend hatte der Ausbildende die einem Auszubildenden erwachsenen Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu tragen, die auf der Teilnahme an Kursen einer privaten Berufsschule beruhten (BAG 29. Juni 1988 - 5 AZR 450/87 - aaO).

  • BAG, 16.10.1974 - 5 AZR 575/73

    Ausbildungsbeihilfen - Schulische Ausbildung - Betriebliche Ausbildung -

    Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 381/00
    Das Berufsbildungsgesetz geht für die Berufsausbildung vom Grundsatz des dualen Systems aus, das durch ein Zusammenwirken von betrieblicher und schulischer Ausbildung gekennzeichnet ist (BAG 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - AP BBiG § 1 Nr. 1).

    Die in § 1 Abs. 5 BBiG und in § 3 Abs. 2 BBiG getroffenen Regelungen lassen keinen Zweifel daran, daß das Berufsbildungsgesetz die vertraglichen Regelungen zwischen Ausbildendem und Auszubildendem bei der Berufsausbildung nur insoweit ordnen will, als es sich um die betriebliche Berufsausbildung handelt (BAG 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - aaO).

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 509/99

    Rückzahlung von Studiengebühren

    Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 381/00
    a) Dem Auszubildenden dürfen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG keine Kosten auferlegt werden, die dem Ausbildenden bei der Ausbildung entstehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 25. April 1984 - 5 AZR 386/83 - BAGE 45, 349; 29. Juni 1988 - 5 AZR 450/87 - EzB BBiG § 5 Nr. 25; 25. April 2001 - 5 AZR 509/99 - BAGE 97, 333).
  • BAG, 21.09.1995 - 5 AZR 994/94

    Kosten der Berufsausbildung - Rückzahlung

    Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 381/00
    Ist der Auszubildende zur Teilnahme an solchen Ausbildungsmaßnahmen gesetzlich oder vertraglich verpflichtet oder bezieht der Ausbilder sie im Einverständnis mit dem Auszubildenden in seine Ausbildungspflicht ein, dürfen dem Auszubildenden die durch die außerhalb der Ausbildungsstätte durchgeführte Ausbildung verursachten Kosten nicht auferlegt werden (BAG 25. April 1984 - 5 AZR 386/83 - aaO; 21. September 1995 - 5 AZR 994/94 - BAGE 81, 62).
  • BAG, 28.07.1982 - 5 AZR 46/81

    Berufsausbildungsentschädigung

    Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 381/00
    Die Entscheidung des Gesetzgebers gegen das früher vielfach übliche "Lehrgeld" will gewährleisten, daß der Zugang zu einer durch das Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildung nicht von dem finanziellen Leistungsvermögen und -willen des Auszubildenden abhängt (BAG 28. Juli 1982 - 5 AZR 46/81 - BAGE 39, 226).
  • LAG Hamburg, 19.04.2000 - 4 Sa 107/99
    Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 381/00
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 19. April 2000 - 4 Sa 107/99 - in der Kostenentscheidung und insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Klägerin hinsichtlich der Widerklage zurückgewiesen hat.
  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 104/20

    Ausbildungsvergütung - Kürzung bei Teilzeit

    Besucht der Auszubildende die Berufsschule, ist der schulische und nicht der betriebliche Bereich der Berufsausbildung betroffen (vgl. BAG 25. Juli 2002 - 6 AZR 381/00 - zu B I 2 c bb der Gründe ).
  • ArbG Nürnberg, 15.07.2003 - 3 Ca 8538/02

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Kombinierte Ausbildung zum Bankkaufmann mit

    Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25.07.2002 - 6 AZR 381/00 (AP Nr. 9 zu § 5 BBiG = DB 03, 510) hätte sogar eine höhere Vergütung nicht entscheidend gegen ein Berufsausbildungsverhältnis i. S. des Berufsbildungsgesetzes gesprochen.

    Dem Auszubildenden dürfen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG keine Kosten auferlegt werden, die dem Ausbildenden bei der Ausbildung entstehen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG vom 25.07.2002 - 6 AZR 381/00 mwN, a.a.O.).

    Ist der Auszubildende zur Teilnahme an solchen Ausbildungsmaßnahmen gesetzlich oder vertraglich verpflichtet oder bezieht der Ausbilder sie im Einverständnis mit dem Auszubildenden in seine Ausbildungspflicht ein, dürfen dem Auszubildenden die durch die außerhalb der Ausbildungsstätte durchgeführte Ausbildung verursachten Kosten nicht auferlegt werden (BAG vom 25.07.2002, a.a.O.).

    Auch dieser Gesichtspunkt spricht dafür, dass eine Vereinbarung von § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG erfasst wird, in der sich der Auszubildende zur Erstattung von Kosten verpflichtet, die bei einem Besuch der zuständigen staatlichen Berufsschule nicht angefallen wären (BAG vom 25.07.2002 a.a.O.).

    Zu den von der Beklagten zu tragenden Kosten gehören die von ihr geltendgemachten Seminarkosten sowie Fahrt- und Verpflegungskosten (vgl. BAG vom 25.07.2002 a.a.O., wo gerade solche Kosten streitgegenständlich waren).

    Nicht zu entscheiden war die vom BAG im Urteil vom 25.07.2002, a.a.O., aufgeworfene Frage, ob jedenfalls der Differenzbetrag zwischen einer i.S.d. § 10 BBiG angemessenen und der tatsächlich gezahlten Ausbildungsvergütung zurückverlangt werden könnte.

  • BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 537/00

    Rückzahlung von Studiengebühren

    Das gilt für Fahrt- und Unterbringungskosten, sowie Kosten, die ausschließlich dem schulischen Bereich zuzuordnen sind (BAG 25. Juli 2002 - 6 AZR 381/00 - zVv.).
  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 936/07

    Auszubildende: Kostenerstattung, auswärtige Berufsschule

    Soweit das Landesarbeitsgericht eine Erstattungspflicht des Beklagten nach § 670 BGB iVm. den Vorschriften des BBiG unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 25. Juli 2002 - 6 AZR 381/00 - AP BBiG § 5 Nr. 9 = EzA BBiG § 5 Nr. 9 und 26. September 2002 - 6 AZR 486/00 - BAGE 103, 41) zutreffend verneint hat, greift die Revision diese Ausführungen nicht an.

    bb) Durch die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom25. Juli 2002 (- 6 AZR 381/00 - AP BBiG § 5 Nr. 9 = EzA BBiG § 5 Nr. 9) und vom 26. September 2002 (- 6 AZR 486/00 - BAGE 103, 41) hat der Rechtsbegriff der "Veranlassung" im Bereich der Fahrtkostenerstattung eine feststehende fachliche, mangels eigener Definition seitens der Tarifvertragsparteien maßgebliche Bedeutung erlangt.

  • LAG Hamm, 30.08.2007 - 17 Sa 969/07

    Erstattung von Fahrtkosten zu einer auswärtigen Berufsschule

    Etwas anderes könne nur dann gelten, wenn der Auszubildende auf Veranlassung des Ausbildenden eine andere Ausbildungseinrichtung als die zuständige staatliche Berufsschule besuche (vgl. BAG, Urteil vom 25.07.2002 - 6 AZR 381/00).

    Etwas anderes gilt bzgl. der Aufwendungen für die theoretische Ausbildung dann, wenn der Auszubildende auf Veranlassung des Ausbilders z.B. nicht die nächstliegende Berufsschule oder eine andere Bildungseinrichtung als die staatliche Berufsschule besucht (vgl. BAG, Urteil vom 26.09.2002 a.a.O.; Urteil vom 25.07.2002 - 6 AZR 381/00, AP Nr. 9 zu § 5 BBiG).

  • LAG Hessen, 21.08.2009 - 3 Sa 1847/08

    Erstattung von Fahrtkosten zu einer auswärtigen Berufsschule - Veranlassung

    Das gilt auch für die Fahrtkosten, die durch den Besuch einer auswärtigen staatlichen Berufsschule verursacht werden ( BAG 25. Juli 2002 - 6 AZR 381/00 - AP BBiG § 5 Nr. 9 = EzA BBiG § 5 Nr. 9, zu B I 2 c bb der Gründe; BAG 26. September 2002 - 6 AZR 486/99 - a.a.O., zu 2 b cc der Gründe) .

    Durch landesgesetzliche Regelungen kann die Kostentragungspflicht des Ausbilders nach dem Berufsbildungsgesetz nicht erweitert werden ( BAG 25. Juli 2002 - 6 AZR 381/00 - a.a.O., zu B I 2 c bb der Gründe; BAG 26. September 2002 - 6 AZR 486/99 - a.a.O., zu 2 b cc der Gründe) .

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Ausbildende nach § 670 BGB zur Übernahme von Mehrkosten verpflichtet, wenn der Auszubildende auf seine Veranlassung eine andere Bildungseinrichtung als die zuständige staatliche Berufsschule besucht ( BAG 25. Juli 2002 - 6 AZR 381/00 - a.a.O., zu B I 2 c cc der Gründe) .

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 174/20

    Teilzeitausbildung - Ausbildungsvergütung - Pro-rata-temporis-Grundsatz

    Besucht der Auszubildende die Berufsschule, ist der schulische und nicht der betriebliche Bereich der Berufsausbildung betroffen (vgl. BAG 25. Juli 2002 - 6 AZR 381/00 - zu B I 2 c bb der Gründe ).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.09.2007 - 9 Sa 55/07

    Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten und Auslagen für die Unterkunft einer

    Damit werde der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 25.07.2002 - 6 AZR 381/00) gefolgt.

    Es ist zwar richtig, dass bei einer dualen Ausbildung zu den Kosten der Berufsausbildung im Sinne der §§ 3 ff BBiG, die der Ausbildende zu tragen hat, nicht die Kosten zählen, die im Zusammenhang mit der schulischen Berufsausbildung des Auszubildenden entstehen, der Ausbildende nicht für Kosten einzustehen hat, die im Zusammenhang mit der schulischen Berufsausbildung anfallen, der Ausbildende selbst dann, wenn der Auszubildende eine auswärtige zuständige staatliche Berufsschule besuchen muss, diesem nicht dadurch verursachte Fahrt-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten zu erstatten hat (für alle: BAG vom 25.07.2002 - 6 AZR 381/00 - AP Nr. 9 zu § 5 BBiG; BAG vom 26.09.2002 - 6 AZR 486/00 - AP Nr. 12 zu § 5 BBiG).

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 473/08

    Auszubildende: Kostenerstattung, auswärtige Berufsschule

    bb) Durch die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juli 2002 (- 6 AZR 381/00 - AP BBiG § 5 Nr. 9 = EzA BBiG § 5 Nr. 9) und vom 26. September 2002 (- 6 AZR 486/00 - BAGE 103, 41) hat der Rechtsbegriff der "Veranlassung" im Bereich der Fahrtkostenerstattung eine feststehende fachliche, mangels eigener Definition seitens der Tarifvertragsparteien maßgebliche Bedeutung erlangt.
  • LAG Köln, 04.05.2006 - 9 Ta 128/06

    Auszubildender - Unterbringungskosten - Freistellung von der praktischen

    Der Auszubildende hat selbst dann, wenn der Auszubildende am Blockunterricht einer auswärtigen staatlichen Berufsschule teilnehmen muss, diesem nicht die dadurch verursachten Fahrt-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten zu erstatten (vgl. BAG, Urteil vom 25. Juli 2002 - 6 AZR 381/00 -).
  • VG Düsseldorf, 12.04.2007 - 11 K 4891/06

    Beginn der Ausbildung im "dualen" System begründet Zurückstellung vom Wehrdienst

  • VG Düsseldorf, 12.04.2007 - 11 K 4611/06

    Beginn der Ausbildung im "dualen" System begründet Zurückstellung vom Wehrdienst

  • VG Düsseldorf, 31.08.2006 - 11 L 1628/06
  • VG Stade, 15.07.2004 - 6 B 1113/04

    Erheben von Gebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht